www.hgeiss.de

Aktuelle Info:

22.10.15 Keine zwei Stunden nach einem Schreiben von mir ans Landratsamt, in dem ich unter anderem die Nennung der Denunzianten einfordere, kam eine sogenannte "Trashmail", also eine anonymisierte Email, mit einem gereimten Spott, die faktisch nur als Drohung zu verstehen ist. Wer kann von meinem Schreiben gewußt haben? Als Absender war zu lesen "Das Amt" und in der in der Mailadresse sender@5ymail.com . Das anonyme Mobbing geht also weiter.


Chronologie einer neuen Hetzjagd


Online-Debatte im Bayerwaldboten Regen zum „Moment mal“ vom 17.10.15

mit dem Link kannst du die ganze Debatte im Online-Forum des Bayerwaldboten verfolgen. Die auslösende Kolumne des Redakteurs hatte zwei Themen, einmal eine Hochwasserverbauung, die durch eine Klage verhindert wird und ein Wohnblock mit Penthaus, der in Regen an herausragender Stelle die Innenstadt abrunden soll. IHier habe ich zum besseren Verständnis nur die Beiträge die mich und den Landrat betreffen zusammengefasst:


Alles begann sehr friedlich und sachlich.

tom

Das geplante neue Gebäude sieht ja genauso aus wie die Studentenhäuser in Deggendorf in der Bahnhofstraße...


hgeiss.de

Toms Beobachtung ist richtig, die Uniformität der Bebaung schreitet immer weiter voran, überall Häuser wie aus dem Baukatalog. Wir haben im Wald etwa das Dreifache an Niederschlägen wie im Gäuboden, deswegen haben sich bei uns Giebelhäuser bewährt. Aber seit den Siebzigern hat man darauf keine Rücksicht genommen und das immergleiche Ende vom Lied: Nach Dreissig Jahren sind die Bauten dann "marode" und werden abgerissen oder mit großem Aufwand renoviert. Soll ich die Beispiele aufzählen? Penthäuser und Flachdächer gehören nicht hierher. Aber trotz der vielen abgerissenen Beispiele, vor allem bei öffentlichen Bauten, die Fehler werden immer noch gemacht. Ob das geplante Gebäude Regen städtebaulich weiterbringt? An so dominierender Stelle würde ich mir ein anderes Gebäude wünschen. Aber wir müssen uns wohl damit abfinden, dass man Regen und Zwiesel bald für Vororte von Deggendorf hält. Dieter Wieland hat umsonst gepredigt.


darauf folgten einige Polemiken, die nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun hatten, sondern mich persönlich angriffen und eine laufende Bausache andeuteten. Unter dem Pseudonym "Baurecht

"Aber Schwarzbauten gehören schon hierher?!"

Und ein "Tobi" schrieb:

"Vor allem in Biotopen..."

Und ein Toni spottete:

"Es gibt Menschen, die sind in jedem Bereich des Lebens Profis."

Und eine "Miriam"

"Nötigung ist in Deutschland ein Straftatbestand. Geschütztes Rechtsgut ist die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung. Der Tatbestand der Nötigung ist in § 240 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Die Nötigung als Straftat stellt ein Vergehen dar."

Und "Toni" schlug in dieselbe

§ 240 Strafgesetzbuch

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

 

und "Tobi" schrieb

Ich frage mich, ob die Argumentation zu 100 % altruistisch ist, oder anderen Überlegungen folgt.

und eine "Uschi" klärte die Leser auf:

Die strafrechtlichen Ausführungen unten sind meiner Meinung nach korrekt. Ich denke aber, sie beziehen sich nicht auf den im Kommentar genannten Kläger.


Hier sei angemerkt, dass wohl kaum einer zu diesem Zeitpunkt die Anspielungen und die Zielrichtung verstand, die meisten dachten wohl an einen Zusammenhang mit der Hochwasserverbauung. Da ich als regelmäßiger Forumsleser wußte, dass die Pseudonyme  "Tobi", "Toni", "Miriam" und "Uschi" dem Landrat oder seinem Unterstützerkreis zuzuordnen sind, und man gerade wieder einmal eines der bekannten verunglimpfenden Kesseltreiben gegen mich begann, antwortete ich:

hgeiss.de

Einige der Beiträge in diesem Forum versuchen auf schäbige Weise Debattenbeiträge von mir zu verhindern, sozusagen „Cybermobbing 2.0“, nach dem Internetpranger gegen mich durch den Landrat vor zwei Jahren und allem, was danach noch an „Abstrafung“ kam. Mein aktueller Beitrag zu dem immer uniformer werdenden Baustil, der noch dazu auch unseren klimatischen Bedingungen nicht angepasst ist, wird offenbar von irgendwem als „Bedrohung“ aufgefasst, was ein absoluter Quatsch ist, denn ähnliche Beiträge zu der Thematik kann man von mir seit Jahrzehnten lesen. Es tut einfach weh, wenn man sieht, wie die gleichen Fehler immer wieder aufs Neue gemacht werden. So ähnlich, wie die Beiträge vom überaus geschätzten Filmemacher Dieter Wieland, haben die Wortmeldungen rein appellativen Charakter und sind Ausdruck von Bürgerohnmacht. Wer hier – natürlich anonym – Paragrafen ausbreitet und mit „Nötigung“ droht, der ist entweder paranoid oder versucht seinerseits einzuschüchtern, er sollte sich daher die Paragrafen selber genau durchlesen, denn sie treffen alleine auf ihn/sie zu. Falls die Sache wirklich einmal „gerichtsmasse“ werden sollte, wird sicher auch ermittelt werden, wer die anonymen Heckenschützen hier im Forum sind. Noch ein Satz zum Thema meines Beitrages: Ich habe selber 15 Jahre im Penthaus in einem solchen Flachdachbau gelebt und kenne die Problematik mit dieser Bauweise aus eigener Erfahrung.

Daraufhin verließ der Landrat seine Deckung und schrieb, teilweise wortgleich wie seine "Unterstützer":

Michael Adam

Herr Geiss, ich habe zu Ihren wiederholten Aussagen lange geschwiegen, weil eine Behörde wie das Landrartsamt Regen Baurechtsangelegenheiten Dritter grundsätzlich nicht in der Öffentlichkeit austrägt. Fakt ist aber, dass ihr Schwarzbau in einem Biotop (!) in der Gemarkung Schwarzach (Gemeinde Langdorf) von mehreren Nachbarn beim Landratsamt Regen angezeigt wurde, weshalb das Landratsamt Regen pflichtgemäß in Vollzug des Baurechts den Rückbau angeordnet hat. Hiergegen sind Sie sowohl bei der Regierung von Niederbayern in Landshut, als auch bei der Obersten Bayerischen Baubehörde in München vorgegangen: Erfolglos. Am Ende ist festzustellen: Sie haben schwarz gebaut und das auch noch in einem Biotop. Gerne kann ich den entsprechenden Schriftverkehr mit Ihrer Zustimmung der Presse übergeben. Wie dem auch sei: Ob es mit den belehrenden Inhalten Ihrer Leserbriefe gegenüber Dritten in Einklang zu bringen ist, selbst rechtswidrig tun und lassen zu wollen, was Ihnen passt, sei in der Beurteilung jedem Zeitungsleser selbst überlassen. Ich bin jedoch nicht länger bereit, mich für die amtliche Behandlung Ihres unrechtmäßigen Tuns durch das Landratsamt als Amtschef von Ihnen noch länger öffentlich diffamieren zu lassen. Und deshalb weise ich in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass ich finde, dass es nicht sein kann, dass Sie für sich als Dauerkritiker meiner Person mittels Leserbriefen für sich in Anspruch nehmen, baurechtliche Maßgaben - unter dem Verweis darauf, dass Sie ein politisches "Opfer" seien - nicht befolgen zu müssen. Wo kämen wir denn bitte hin, wenn jeder, der einen Landrat in Leserbriefen öffentlich kritisiert frei von den allgemeinen, korrekten Maßgaben des Gesetzesvollzugs durch das betreffende Landratsamt wäre? In Wahrheit haben beide vorgesetzte Aufsichtsbehörden des Landratsamts Regen schriftlich befunden, dass das Landratsamt Regen nach nachbarschaftlicher Anzeige zweifelsohne verpflichtet war und ist, Ihre Schwarzbauten in einem Biotop entfernen zu lassen. Summa summarum: Ich habe hierzu - trotz Schmähartikeln auf Ihrer privaten Homepage - lange geschwiegen. Ganz einfach deshalb, weil ich einem Menschen, der glaubt, tun und lassen, und sich im Zweifelsfall selbst zum politischen "Opfer" stilisieren zu können, nur weil er von Zeit einen kritischen Leserbrief zur Arbeit des Landrats verfasst, kein weiteres Forum bieten zu wollen. Wenn Sie nun aber weiterhin Unwahrheiten behaupten, erinnere ich Sie an § 187 des deutschen Strafgesetzbuches: "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Herr Geiss, ich werde mir Ihre Verleumdungen nicht länger gefallen lassen.

(Unterstreichungen sind von mir)

Meine Antwort darauf: hgeiss 18.10.

Ob es so etwas schon einmal gegeben hat? Man beteiligt sich an einer Online-Diskussion zu einem städtebaulichen Thema. Dann wird man von anonymen Foristen mit völlig anderen Vorwürfen attackiert und gar juristisch bedroht. Nicht nur ich habe längere Zeit gerätselt, ob das alles mir gilt oder einem im Artikel erwähnten Kläger, bei dem es um Hochwasserschutz geht. Schließlich kommt ein den anonymen Vorwürfen streckenweise textgleiches „amtliches Schreiben“ des amtierenden Landrats Michael Adam und breitet ein laufendes Behördenverfahren gegen mich aus und droht mit juristischen Schritten, weil ich über ihn „Unwahrheiten“ behaupten würde, sagt aber nicht, welche.

Als regional bekannter politischer Kolumnist und Künstler, der sich wiederholt erlaubte die Vorgehensweise des Regener Landrats Adam zu kritisieren, richtete dieser auf Facebook einen Internetpranger ein, wo er mich versuchte lächerlich zu machen, (der Fall machte auch überregional Aufsehen) und Adam mußte sich öffentlich dafür entschuldigen, um keine Anzeige wegen Rufmord, Verächtlichmachung eines Bürgers und Amtsmissbrauch zu riskieren. Ein paar Monate später ermittelte die Baubehörde gegen mich wegen „Schwarzbau“. Adam schreibt heute, meine Nachbarn hätten bei ihm Anzeige wegen landwirtschaftlicher Betriebsgebäude unserer Selbstversorgerlandwirtschaft gestellt. Dass es eine Anzeige von „Nachbarn“ geben soll, in deren Auftrag Adam zu handeln vorgibt, habe ich in diesem Online-Schreiben erst erfahren. Nun bin ich mir aber zu hundert Prozent sicher, dass unsere wenigen Nachbarn in der Einöde ganz sicher nichts mit der Denunziation zu tun haben. Dagegen war mir seinerzeit vom Auftauchen von drei bekannten Straßenbaubefürwortern (und Lokalpolitikern) im Dezember 2014 in der Einöde berichtet worden, was mich vermuten lässt, dass alles im Zusammenhang mit dem bekannten Streit um den Straßenbau im Schwarzachtal steht, gegen den ich jahrelang in Zeitungskommentaren argumentiert habe.

Die Weidehütten und Unterstände unserer Landwirtschaft stehen teilweise seit über dreissig Jahren und waren allen Ämtern bekannt und sind auch in Landkarten verzeichnet. Wir sind ein kleiner Nebenerwerbsbetrieb mit Betriebsnummer, haben Förderungen erhalten, sind bei der Berufsgenossenschaft und beim Bauernverband, und bekamen auch ein grünes Kennzeichen usw. Das „Biotop“, um das Adam sich so sorgt, wurde von meiner Familie in unendlicher Mühe im Wesentlichen erst geschaffen, da zum Zeitpunkt des Erwerbs (1984) die Flächen des früheren Hofes völlig heruntergekommen waren. Wer über unsere biologische Landwirtschaft mehr erfahren möchte, findet Einzelheiten mit vielen Fotos auf meiner Webseite unter dem Link „http://www.hgeiss.de/abriss.htm“  

Eine wesentliche Sache zum Schluss: Noch bevor Ämter eine Anhörung durchgeführt hatten soll Adam vor mehreren Zeugen – damit gedroht haben, Zitat: „dem Geiss lasse ich alles wegreissen“. So wurde mir die Aussage übermittelt und auf Nachfrage von Dritten auch bestätigt. Sollte das stimmen – und ich habe keinen Grund zu zweifeln, denn Adam hat dem Vorwurf auch nie widersprochen und er hatte einen Monat Zeit, bevor ich den Fall auf meiner Webseite schilderte – wäre das – aus meiner Sicht erneuter Missbrauch seiner Amtsmacht und politische Willkür gegen mich, mit dem Ziel einen kritischen Bürger mundtot zu machen und ihm einen wichtigen Teil seiner Existenz zu nehmen. Zu den sein Amt unterstützenden Beurteilungen übergeordneter Behörden ist zu sagen, dass ich in den beinah zwei Jahren, in denen die Sache bald läuft, Einblicke der traurigsten Art über das Zusammenspiel von bayerischen Behörden bekommen habe. Immerhin hat sich ein Amtsleiter für die merkwürdigen Methoden eines ermittelnden Kollegen entschuldigt. Übrigens, auch da stimmen Landrat Adams Ausführungen nicht, gibt es noch keinen rechtsgültigen Abrissbescheid, was mich immer noch hoffen lässt.


·  !!!! An dieser Stelle wurde von der PNP Redaktion zeitlicher Ablauf durcheinandergebracht, diese Beiträge wurden alle erst am 20.10. eingestellt oder freigeschaltet, zeitlich erst nach dem anschließenden Briefwechsel zwischen Adam und mir. Ein Fehler, der das Forum durcheinanderbringt.

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·  

Michael Adam am 20.10.15

By the way, Herr Geiss: Sie sprechen in Ihrem Kommentar von einem "streckenweise textgleichen 'amtlichen Schreiben'
des amtierenden Landrats Michael Adam". Ich sitze aus gegebenem Anlass gerade im Landratsamt und habe mir aus der Registratur die Akte Ihrer Bausache geholt. Fakt ist, es gibt kein solches "amtliches Schreiben" zwischen Ihnen und mir. Der ganze Vorgang läuft beim Bauamt. Dieses ist auch zuständig. Poilitischer Ermessenspielraum bei Schwarzbauten in einem biotopkartierten Bereich im baurechtlichen Außenbereich: Null. Warum behaupten Sie einfach solche Unwahrheiten? Ist Ihr Hass gegen mich so groß, dass Sie zu solchen Mitteln greifen müssen?

!!!Ich habe auf diese neuen Vorwürfe in zwei Beiträgen  geantwortet, der erste (20.10.15, 9.44 Uhr,) wurde nicht freigeschaltet. Hier die Kopie davon:

·  post 20.10.15 9.44 Uhr

 

 

hgeiss .10. etwa 8.50 Uhr

Ich hasse Sie nicht, Sie haben mir schon einmal unterstellt, sie wären mein "Intimfeind". Richtig ist, dass Sie mich schon viel Nerven gekostet haben und es immer wieder schaffen meinen Blutdruck in ungesunde Höhen zu treiben. Aber großes Pfadfinderehrenwort: Hassen tu ich Sie nicht. Ich widerspreche Ihnen, wenn mir Ihre Politik nicht gefällt und kämpfe für das, was mir wertvoll ist. Nichts weiter.

 

Miriam

Wisst ihr an was mich die Sache hier erinnert? Ein Schüler spuckt seinem Mitschüler in die Milchtüte und wird dabei vom Lehrer erwischt und bestraft. Anstatt aber seine Schuld einzusehen pocht der Schüler darauf, dass er beim Spucken in die Milchtüte des Mitschülers nur erwischt wurde, weil der Lehrer ihn nicht mag. Kindisch!

 

 

Uschi

Herr Geiß Sie sagen also Sie sind nur angezeigt worden weil gegen eine Straßenbaumaßnahmen sind. Heißt das umgekehrt dass Sie glauben Sie könnten Ihren Schwarzbau behalten wenn Sie nicht gegen den Straßenbau wären? Ich finde das für ein sehr seltsames Rechtsverständnis.

 

Felix Bayerlein

Die Sache hat sich inzwischen in etwas entwickelt, was keiner der Parteien zuträglich sein dürfte. Schade.
Allerdings: Ein Schwarzbau (so es denn einer ist) wird nicht legaler, weil er schon seit über 30 Jahren steht. Interessant dagegen, daß es offenbar andere Anzeigeerstatter zu sein scheinen, als von H. Adam oben angegeben. Jetzt, da die Sache öffentlich ist, bin ich durchaus auf den weiteren Verlauf gespannt.

 

 

Michael Adam

Herr Bayerlein, die Sache ist ganz einfach: Jeden Tag gehen Anzeigen zu Schwarzbauten am Landratsamt Regen ein, so wie wahrscheinlich an jedem anderen Landratsamt auch. Teils anonym, teils namentlich. Meist von Bürgern, vereinzelt auch von Polizei und anderen Ämtern. Jede dieser Anzeigen wird vom Bauamt durch unsere Baukontrolleure vor Ort routinemäßig überprüft und im Falle tatsächlicher Schwarzbauten aufgegriffen. Es ist eine Illusion, zu glauben, dass der Landrat an seinem Schreibtisch sitzt und jeden Tag den kompletten Posteinlauf sichtet, auszeichnet und hierzu Weisungen trifft. Und es ist genauso eine Illusion, zu glauben, dass das Bauamt den Amtsleiter über "bestimmte" Anzeigen zu Schwarzbauten gesondert informiert. Entschuldigung, aber so funktioniert ein Landratsamt nicht! Es ist also gerade widersinnig, wenn er Geiss hier eine Einflussnahme meinerseits behauptet.

    •  

 

Felix Bayerlein

Die Verfahrensweise des Landratsamtes ist mir einleuchtend und wurde von mir nicht in Frage gestellt. Ihr Beitrag unten hat eigentlich schon alles erklärt, was evtl. jemandem unklar erschien, er war beim Verfassen meines obigen Beitrages noch nicht für mich sichtbar. Es versteht sich von selbst, daß ein Landrat nicht selber auf irgendwelche Verfehlungen Einzelner "lauert".


!Bitte beachten, dieser Beitrag kam tatsächlich vor dem "mit der Registratur", siehe oben.

Der Landrat Michael Adam antwortete darauf am 19.10.2015

Herr Geiss, zunächst einmal möchte ich mir die persönliche Bemerkung erlauben, dass es meines Erachtens schon an Selbstgrößenberühmung grenzt, wenn Sie sich selbst als "bekannter politischer Kolumnist und Künstler" bezeichnen. Ob Sie dies tatsächlich sind, oder ob Sie schlichtweg ein Bürger sind, der legitimerweise gelegentlich seine Meinung in Leserbriefen äußert, dies muss jeder Zeitungsleser für sich selbst entscheiden. Ich selbst respektiere Sie als Bürger, so wie ich jeden Bürger respektiere. Nicht mehr und nicht weniger. Zu Ihrem letzten Kommentar: Ich habe sehr wohl ausgeführt, worin die von Ihnen verbreiteten Unwahrheiten bestehen. Ihre Unwahrheiten bestehen schlichtweg darin, dass Sie auf Ihrer Homepage behaupten, Sie müssten Ihre Schwarzbauten nur deshalb abreißen, weil Sie kritische Leserbriefe über meine politische Arbeit verfasst hätten. Quasi als Rache. Und dies ist nachweislich eine bewusste Lüge Ihrerseits. Sie wurden von Dritten angezeigt. Das Bauamt des Landratsamts hat den Fall korrekt bearbeitet, weil es rechtlich hierzu verpflichtet war. Sie haben sich hiergegen an verschiedene vorgesetzte Stellen gewandt und nicht Recht bekommen. Das bedeutet also, dass Ihre These einer Rechtswillkür meinerseits objektiv überlegt wurde. Das Landratsamt Regen musste handeln und hat auch korrekt gehandelt. Und nun gibt es - nach heutiger Auskunft des Bauamts (bitte seien Sie versichert, dass ich mich heute erst nach dem aktuellen Stand erkundigen musste, nachdem ich - entgegen Ihrer Behauptungen - wichtigeres zu tun habe, als den ganzen Tag lang persönlich darüber nachzudenken, wie ich Ihre Schwarzbauten höchstselbst beseitigen kann) - bald einen Abrissbescheid, nachdem vorab noch zu Ihren Gunsten (!) geklärt wurde, ob einzelne (!)kleinteilige Bestandteile ihres Hüttendorfes nicht als genehmigungsfrei eingestuft werden können und damit stehenbleiben dürfen. Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich dreist von Ihnen, mir zu unterstellen, Sie müssten Ihre Schwarzbauten aus politischen Gründen beseitigen. Und ich wiederhole mich nochmal: Sollten Sie Ihre Behauptung noch ein einziges Mal öffentlich wiederholen, werde ich ein Gericht bemühen. Und ja: ich habe gegenüber den anzeigeerstattenden Bürgern gesagt, dass Sie jedes Gebäude, das Sie - nach Prüfung durch das Bauamt - schwarz in einem Biotop errichtet haben, abreißen müssen. So wie jeder andere Bürger auch. Versuchen Sie also bitte nicht, sich hier selbst als politisches Opfer zu inszenieren. All Ihre vorgebrachten, seitenlang in epischer Breite ausgeführten Argumente, halten eben leider keiner rechtlichen Betrachtung stand. Es gibt nach den Baugesetzen eben keine angeblichen Selbstversorgerlandwirtschaften. Entweder ein Bauherr ist landwirtschaftlich privilegiert, dann darf er in bestimmten Grenzen im Außenbereich bauen. Oder er ist es eben nicht - wie Sie, dann darf er es nicht. Die Entscheidung hierüber trifft nicht das Landratsamt, sondern das staatliche Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten. Und die Prüfung durch das ALEF ging für Sie negativ aus. Und dummerweise ist der Landrat als Ihr offensichtliches Feindbild nicht Amtschef und Vorgesetzter dieser Behörde. Kann es also nicht doch sein, dass Ihr Versuch, mich als Sündenbock für den amtlichen Aufgriff Ihrer Schwarzbauten in einem biotopkartierten Bereich, bereits nach der ersten objektiven Betrachtung in sich zusammenbricht?

 

Wiederum meine Antwort darauf: 

hgeiss Antwort auf Adam 19.10.

Herr Landrat Adam, zur Stichelei zu Beginn ihres jüngsten Beitrags mag ich nicht eingehen, darüber sollen andere entscheiden, es scheint Ihnen aber schon Freude zu bereiten Kontrahenten kleiner zu machen als sie es vielleicht sind. Wichtiger ist aber, dass Sie sich selber wieder ein paar faule Eier ins Nest gelegt haben. Erst schrieben Sie, mehrere Nachbarn hätten uns beim Landratsamt Regen angezeigt. Und nun schreiben Sie, die „anzeigeerstattenden Bürger“ seien bei Ihnen gewesen. Bin gespannt, was meine Nachbarn zu dieser öffentlichen Anschuldigung durch Sie sagen werden. Noch wichtiger ist aber, dass Sie eingeräumt haben, dass Sie die von mir zitierte Aussage bestätigen, womit Ihre Unterstellung der Unwahrheit meinerseits in sich zusammenfällt. Die Sache hat aber einen anderen Pferdefuß: Sie haben den Satz zu ganz anderen Leuten gesagt, mir wurde der Spruch aus einer völlig anderen Umgebung zugetragen. Ihr Problem scheint zu sein, dass Sie gar nicht mehr wissen zu wem alles Sie es gesagt haben.

Nun aber Aufklärung zu einer für die Selbstversorgerbewegung viel wichtigeren Sache: Ihr Zitat: „Es gibt nach den Baugesetzen eben keine angeblichen Selbstversorgerlandwirtschaften. Entweder ein Bauherr ist landwirtschaftlich privilegiert, dann darf er in bestimmten Grenzen im Außenbereich bauen...“ Tatsächlich gibt es  Gerichtsurteile, die Selbstversorgern, die ja noch Landwirtschaft im ursprünglichen Sinn betreiben, sehr wohl eine Privilegierung im Sinne des Baurechts zugestehen. Herr Ministerialdirektor Bittlmayer vom bayerischen Staatsministerium bestätigte in seinem Schreiben vom 2.7.15 den Gleichrang von Selbstversorgung und verwies auf die Rechtsprechung, Zitat: „dass es keinen Unterschied machen dürfe, ob landwirtschaftliche Produkte erst verkauft und mit dem Erlös dann der Lebensunterhalt bestritten wird oder unmittelbar zur Selbstversorgung genutzt werden“.

Warum der Ministerialdirektor die Stellungsnahme des AELF in Regen dennoch nicht kippte, erklärt ein weiterer Satz: „dass der Besitz „eines“ Obstbaumes keine Privilegierung rechtfertigt“. Dies belegt, dass er falsch informiert war, denn wir besitzen nicht „einen“ Obstbaum, sondern meine Familie bewirtschaftet annähernd Hundert, an mehreren Standorten, davon etwa die Hälfte auf unserem Langdorfer Hofgelände. Wir haben uns in den letzten Jahrzehnten mit praktisch allem selbst versorgt, mit Milch, Butter, Käse, Honig, Eiern, Fleisch, Fischen, mit Obst, Kartoffeln und allen Sorten von Gemüse, zeitweise haben wir sogar unser Brotgetreide angebaut, wie jeder auf der ins Netz gestellten Bildergalerie sehen kann. Alleine der Brennholzertrag und die damit verbundene Wald- und Uferpflege sollte zur „Privilegierung“ ausreichen. Vermutungen, warum das AELF anders entschied, will ich hier nicht ausbreiten. Doch alle die von Ihnen, Herr Adam, aufgeführten Regierungsstellen, inclusive ihrer eigenen Behörde, stützt sich allein auf die Einschätzung des Landwirtschaftsamtes. Und dieses stützt sich auf „Richtlinien von 1998“, also von einem Zeitpunkt, wo unsere Wirtschaftsgebäude (die ja mit einer Ausnahme) einfache Holzhütten sind, schon lange standen. Der Hammer ist aber, dass mir – trotz Nachfragen – diese Richtlinien erst Mitte September zugänglich gemacht wurden. Ich habe sie mittlerweile studiert und bin zu dem Schluss gekommen, dass sie unseren Gegebenheiten überhaupt nicht widersprechen. Sie sollen, was ich unterstütze, die Landschaftszersiedlung bremsen und Wohnbebauungen mit falschen landwirtschaftlicher Etikettierungen verhindern. Ich habe daraufhin eine Neuprüfung beantragt, was abgelehnt wurde, von dem Amt, das uns einmal mit einer Betriebsnummer als landwirtschaftlicher Betrieb auswies und uns für die Plege der Kulturlandschaft unterstützte.

Sie sehen also, Herr Landrat, die Sache verhält sich anders, als Sie angenommen haben. Gut, Sie haben genug andere Verpflichtungen und können sich um derartige Einzelheiten nicht kümmern, doch nun sind sie informiert. Den Ämtern habe ich eindringlich geschildert, dass es bei uns um unser Lebenswerk geht und eine Beseitigung der Scheunen eine weitere Bewirtschaftung unmöglich macht und einer Enteignung gleichkommt, denn wo sollen wir die Maschinen und Werkzeuge unterstellen? Sie werden nun verstehen, dass ich weiterkämpfen werde, wenn es zu keiner erträglichen Regelung kommt. Was bleibt einem dann schon als das Verwaltungsgericht, der Petitionsausschuss und eine Debatte in der Öffentlichkeit? Das als „Nötigung“ zu bezeichnen, ist, gelinde gesagt perfide. Wir haben in über dreissig Jahren bewiesen, dass Selbstversorgung und Naturschutz sehr wohl vereinbar sind. Dass wir aber wie ein Pfahl in der modernen Landwirtschaftspolitik wirken und deshalb „ausgerottet“ gehören, wie Hunderttausende andere kleine Betriebe, fällt wieder einmal in den politischen Bereich.

Michael Adam .10.15 ca. 14 Uhr

Ich gestehe Ihnen zu, dass Sie der Meinung sind, dass Selbstversorgerlandwirtschaften positiv zu bewerten sind. Das Bayerische Baurecht kennt solche aber nicht. Ihre Meinung haben Sie sowohl gegenüber dem Landratsamt Regen, als auch gegenüber den beiden vorgesetzten Dienststellen kundgetan. Im Ergebnis ist Ihre Ansicht mit der Rechtslage aber eben nicht vereinbar. Dies alles haben Sie schriftlich bekommen. Dennoch stempeln Sie mich hier und auf Ihrer privaten Homepage als Sündenbock ab. Glauben Sie nicht, dass Sie mir hier Unrecht tun? Ich bin nicht der Bayerische Landtag und auch nicht der Deutsche Bundestag. Ich erlasse keine Gesetze. Ich habe aber zu meinem Amtsantritt geschworen, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Bayern zu vollziehen. Genauso wie jeder der Beamten bei Landratsamt, Regierung und Ministerium. Ich habe persönlich sogar Verständnis dafür, dass Sie verärgert sind, dass Ihre "Selbstversorgerlandwirtschaft" größtenteils nicht bestehen bleiben können wird. Aber ich habe kein Verständnis dafür, dass Sie mich als den personifizierten Grund dafür brandmarken. Sie haben gegen geltendes Recht verstoßen. Und dafür kann ich nichts.

 

Michael Adaman hgeiss.de .10.15 ca. 14 Uhr

Herr Geiss, ich verstehe immer noch nicht, was Sie mir eigentlich nachsagen wollen. Fakt ist, dass Bürger sich zunächst mit einer Anzeige Ihrer Schwarzbauten an das Landratsamt Regen gewandt haben. Das Bauamt hat diese ordnungsgemäß aufgegriffen. Ob dies in Zusammenhang mit Ihren Aktivitäten gegen den Straßenbau in Langdorf geschehen ist, kann ich nicht sagen. Es ist möglich, es ist aber nicht zwingend. Sie sind halt nun mal eine öffentlich umstrittene Person. Und ja, es gibt sicherlich Bürger, denen Ihre Äußerungen per Leserbrief und auf Ihrer privaten Homepage zum Thema Straßenbau missfallen. Und ja, ich wurde im Nachgang zur Anzeige durch Bürger mehrfach von Bürgern auf Ihre Schwarzbauten angesprochen. Von Bürgern aus dem Gemeindegebiet Langdorf. Auch von Bürgern aus ganz anderen Kommunen, die über das Thema Jagd Ortskenntnisse besitzen und Ihre Schwarzbauten kennen. Meine Antwort war immer die gleiche: Das Bauamt prüft den Vorgang, und wenn tatsächlich Schwarzbauten bestehen, wird das Landratsamt diese entfernen lassen müssen. Was bitte an dieser Aussage halten Sie denn für rechtswidrig oder ehrrührig? Bitte nennen Sie doch Ross und Reiter und schreiben Sie mir hier in aller Öffentlichkeit, wer Ihnen gegenüber behauptet hat, ich hätte ihm oder ihr gegenüber unrechte Aussagen getroffen! Bitte nennen Sie Namen!

 

hgeiss.de

Herr Adam, nachdem Ihre Aussage, mehrere Nachbarn von mir hätten mich angezeigt, sogar in den umliegenden Dörfern für Empörung gesorgt hat, ziehen Sie jetzt den Kreis weiter: „Gemeindegebiet“, „ortskundige Jäger aus anderen Gemeinden“. Ich beantrage hiermit Akteneinsicht, nach Paragraph 28/29 des Bayerischen Verwaltungsgesetzes, damit das gegenseitige Verdächtigen durch die Nennung der Anzeiger beendet wird. Jene Aussage, die ihren Akt als Racheaktion erscheinen ließ, fiel zu einem Zeitpunkt, bevor es überhaupt eine Anhörung gab vor einem völlig anderen Personenkreis. So weit mir berichtet wurde, sollen sie erst über meinen Vorwurf geschimpft haben, sie hätten dem Rentner Lettenmaier seinen Hühnerstall wegreissen lassen und gleichzeitig einem russischen Investor die umfangreichen Schwarzbauten im Rabensteiner Bergwald nachträglich genehmigen wollen. Und dann sollen sie gesagt haben. „und dem Geiss lasse ich auch alles wegreissen“. Ich selber habe nie mit den Zeugen gesprochen, um mir keine Beeinflussung nachsagen zu lassen, ich habe aber Dritte nachfragen lassen und es besteht für mich kein Grund an der Korrektheit der Angaben zu zweifeln. Und – das geht auch an die Adresse der beiden Scharfmacher „I bins“ und „Schwarzbauer“ – ich habe das Landratsamt mit Schreiben vom 16.12.14 mit diesen Vorwürfen konfrontiert und bis zu der Onlineattacke vor zwei Tagen keine Reaktion erhalten. Natürlich habe ich das Schweigen als Zustimmung gewertet, denn sonst hätte mir zumindest die Rechtsabteilung des LRA solche Behauptungen verboten. Als dann auch noch ein Leserbrief von mir nicht gedruckt wurde, habe ich den Fall auf meiner Webseite geschildert. Auf der Seite www.hgeiss.de/abriss.htm ging es aber mehr noch um die Darstellung unserer Landwirtschaft, nachdem eine bereits abgesprochene Teilnahme bei den „Offenen Gärten“ von irgendeiner Stelle des Amtes gekanzelt worden war. Man wollte offenbar jede Information der Öffentlichkeit über den Charakter unserer Landwirtschaft vermeiden.  Ihre Aufforderung „Ross und Reiter“ zu nennen, muss ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt ablehnen, denn nach den erlebten scharfen Drohungen durch Sie und ihre anonymen Onlinehelfer werde ich niemanden einem ähnlichen Kesseltreiben aussetzen. Sie sollten sich wirklich einmal fragen, Herr Landrat, warum sich nach dem Internetpranger gegen mich niemand mehr mit offenem Visier gegen Sie öffentlich Stellung zu beziehen getraut, von direkt wirtschaftlich Betroffenen wie Herrn Buchban etc. abgesehen.

Meine Ausführungen zur möglichen Privilegierung von Selbstversorgern haben Sie offenbar immer noch nicht richtig gelesen. Vielleicht weil nicht sein kann, was nicht sein darf und die ganze damit befasste Bürokratie einen Fehler eingestehen müßte?

Noch ein Wort zu der Aktualisierung meiner Homepage, ich werde zukünftig bei "@ I_bins" nachfragen ob er das gestattet, nur müßte er den Schneid haben aus seinem Hinterhalt zu kommen.


i_bins .10.15 (Nachmittag?)

Oha, da hat ja jemand ganz schnell den gelben Text auf seiner Homepage geändert! Vor einigen Tagen wurde Landrat Michael Adam auf der Geiss'schen Homepage noch mit dem Fall Edathy in Verbindung gebracht! Da stand gar nichts Gutes über ihn zu lesen. Gut das solche Seiten von mir immer gleich abgespeichert werden.

Felix Bayerlein .10.Abend?)

Ist das evtl. der Grund dafür, daß der link im Text von H.Geiss nicht funktionert?
Es mutet schon seltsam an, wenn plötzlich etwas, was scheinbar dort bereits öffentlich zu lesen war ausgerechnet jetzt noch schnell geändert wurde. Man sollte schon auch zu dem stehen, was man als bekannt kritischer Schreiber von sich gibt.
Nachdem sich die ganze Situation hier nun sehr aufgeschaukelt hat und ganz bewusst die Öffentlichkeit gewählt wurde, möchte ich H. Geiss nun hier darum bitten, Beweise anzutreten, seine Bauten seien keine Schwarzbauten und daß es eindeutig auf seine Verhältnisse passende Rechtsgrundlagen dafür gibt, daß seine Selbstversorgerlandwirdschaft ihn dergestalt privilegiert, daß Bau- und Umweltrecht für benannte Gebäulichkeiten Ausnahmen vorsehen. Dies würde dem geneigten Leser sicher die Lage erklären.

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Schwarzbauer aus Schwarzach .10.Nachmittag?

Das wundert mich schon lange, dass sich der Landrat die Unterstellungen die Hr. Geiss auf seiner Homepage schreibt, so einfach gefallen lässt. Kenne den alten Text auch. Würde solche Anschuldigungen nicht so einfach veröffentlichen. Da muss man damit rechnen dass so etwas rechtliche Schritte nach sich zieht. Wundert mich schon, dass der Geiss seinen Nachtrag noch so kurzfristig geändert hat. Hat er doch ein schlechtes Gewissen wegen derartiger Unterstellungen?


Um 20 Uhr (20.10.15) habe ich der Redaktion mitgeteilt, dass ich für meinen Teil die Diskussion hier im Forum nicht weiterführen werde.

 Ich breche die OnlineDiskussion ab, denn meine Argumente interessieren nicht, es ist nur noch ein Kesseltreiben.